MIDRANGE 10/2017 - page 30

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SCHWERPUNKT
HOCHVERFÜGBARKEIT & IT-SICHERHEIT
MIDRANGE
MAGAZIN · 10/2017
Das neue Datenschutzgesetz kommt bald
Die Zeit wird knapp
Bis 25. Mai 2018 ist es nicht mehr weit, und wie Umfragen ergeben haben, sind viele Unter-
nehmen noch immer nicht auf die neuen Vorgaben und Vorschriften vorbereitet. Seit Kurzem
ist auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU), also das neue
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verabschiedet. Es ergänzt und konkretisiert in nationalen
Öffnungsklauseln die DS-GVO. Dort sind unter anderem der Beschäftigtendatenschutz und
die Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten (DSB) geregelt.
D
ie Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) erwartet von Unterneh-
men ein aktives Datenschutzmanage-
mentsystem (DMS), das den Schutz
personenbezogener Daten in Unterneh-
men sicherstellt. Ab 25. Mai 2018 wird
das heute in Deutschland gültige BDSG
durch die Datenschutz-Grundverord-
nung (DS-GVO) abgelöst. Dabei ändert
sich die Beweislast grundsätzlich. Un-
ternehmen müssen künftig nachwei-
sen und beweisen, dass Datenschutz
und Datensicherheit im Unternehmen
umgesetzt und Maßnahmen ergriffen
sind, die den Datenschutz im Sinne
der DS-GVO gewährleisten. Eine echte
Herausforderung für alle, die es mit
dem Datenschutz bisher noch nicht
so genau genommen haben. Diese In-
formation soll helfen, erste Fragen zu
beantworten, und eine Zusammenfas-
sung der wichtigsten Anforderungen
der DS-GVO sein. Jeder Verantwortliche
in Unternehmen, vom Geschäftsführer
über den IT- und Marketingleiter sowie
der Personalverantwortliche, sollte die
wichtigsten Anforderungen kennen.
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