MIDRANGE 10/2017 - page 8

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MIDRANGE
AKTUELL
MIDRANGE
MAGAZIN · 10/2017
Aktueller Entwurf nennt zulässige Rechnungsformate
Aktuelle Details zum
E-Rechnungs-Gesetz 2018
Ende Juni hat das Bundesministerium des Innern einen Referentenentwurf für die „Verord-
nung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“
vorgelegt. Die E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) soll die Umsetzung des deutschen
E-Rechnungs-Gesetzes vom April 2017 endgültig regeln. Das Gesetz hat die EU-Richtlinie
2014/55/EU, die einen europaweiten E-Invoicing-Standard für öffentliche Aufträge vor-
schreibt, in nationales Recht überführt.
D
er Verordnungsentwurf konkre-
tisiert nun Detailaspekte wie
Rechnungspflichtinhalte,
Weiterver-
arbeitung und Datenschutz. Erstmals
benennt er auch die für Deutschland
verbindlichen Rechnungsformate und
Übermittlungswege. Zudem erklärt er
die E-Rechnung für Bundeslieferanten
zur Pflicht – ergänzend zu den EU-Be-
stimmungen.
XRechnung als bevorzugtes
Rechnungsformat
Grundsätzlich sollen Rechnungssteller
das deutsche Standardformat XRech-
nung in der jeweils aktuellen Fassung
verwenden. Dieses Format ist eine na-
tionale Spezifikation der europäischen
CEN-Norm, die technische Anforderun-
gen für die EU-einheitliche E-Rechnung
vorgibt. Neben XRechnung sollen alle
Datenaustauschformate zulässig sein,
die die Mindestanforderungen der
CEN-Norm erfüllen. Solche Alterna-
tivformate sind vom Empfänger nach
XRechnung-Maßgabe zu konvertieren
und zu verarbeiten.
Rechnungseinbringung in
offiziellem Webportal
Zur Übermittlung von E-Rechnungen
an öffentliche Auftraggeber ist ein Ver-
waltungsportal vorgesehen, bei dem
sich die Rechnungssteller registrieren
müssen. Dort sollen sie ihre Rech-
nungen auf unterschiedliche Weise
einbringen können: per Webformular,
Datei-Upload, Webservice, DE-Mail und
E-Mail.
Die E-Mail-Einbringung könnte
jedoch ab 2023 eingestellt werden, je
nach Ergebnis der geplanten Vorab-
Evaluierung.
Pflicht zur elektronischen
Einbringung ab 2020
Während die EU-Kommission mit
der E-Rechnung nur Auftraggeber in
die Pflicht nimmt, sieht Deutschland
Andrey Popov, fotolia.com
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