MIDRANGE 10/2017 - page 3

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10/2017 ·
MIDRANGE
MAGAZIN
michael.wirt@
midrange.de
Rainer Huttenloher
Chefredakteur
ra ner.huttenloher@
EDITORIAL
Wer blickt da
noch durch?
B
ei der Europäischen Datenschutzgrundverordnung – kurz EU-DSGVO – handelt es
sich um ein umfangreiches Werk: In elf Kapiteln finden sich 99 Artikel, denen 173
Erwägungsgründe als Auslegungshilfen vorangestellt sind. Von den 99 Artikeln enthalten
51 Vorschriften zum materiellen Datenschutzrecht, während die übrigen 48 Artikel eher
formelle, aufsichtsrechtliche und zuständigkeitsrechtliche Aspekte regeln. Und all diese
Vorgaben haben große Auswirkungen auf das Arbeiten mit personenbezogenen Daten.
Unternehmen, die noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen haben, stehen vor der
Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen der EU-DSGVO in einem recht engen
Zeitfenster bewältigen zu müssen. Dabei reicht es nicht, einige Mitarbeiter auf einschlä-
gige Schulungen zu entsenden. Es geht vielmehr um den Aufbau einer Dateninfrastruktur,
die sich für die rechtssichere Verarbeitung von Kundendaten eignet. Dazu sind meistens
nicht unerheblichen Modifikationen am bisherigen Zustand nötig.
Generell verfolgt die EU-DSGVO mehrere Ziele. Unter anderem die Schaffung eines
einheitlichen Datenschutzniveaus in allen EU-Mitgliedstaaten – was auch als Beitrag zu
gleichwertigen wirtschaftlichen Bedingungen verstanden werden kann. Andererseits geht
es um die Modernisierung des Datenschutzes angesichts rasanter technischer Entwicklun-
gen – aber auch um die Verbesserung des Grundrechtsschutzes.
Mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO
ändert
sich die Beweislast grundsätzlich. Denn
es sind die Unternehmen, die künftig nachweisen müssen, dass der Datenschutz und die
Datensicherheit im Unternehmen umgesetzt und Maßnahmen ergriffen sind, die den Da-
tenschutz im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Das erweist sich als eine
echte Herausforderung für alle, die es mit dem Datenschutz bisher noch nicht so genau
genommen haben.
Aus diesem Grund starten wir eine eigene Beitragsserie zum Thema EU-DSGVO, denn
nur wer den Überblick behält, wird sich im Dschungel der Paragrafen nicht verlaufen!
Herzlichst, Ihr Rainer Huttenloher
Brianajackson, iStockphoto.com
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