Am 25. Mai 2018 trat mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bisher umfangreichste Datenschutzgesetz weltweit in Kraft. Nun fragen wir uns: Was hat sich seither getan? Hat uns die befürchtete Abmahnwelle überrollt? Oder haben wir es hier mit viel Lärm um nichts zu tun?Ein Jahr später lässt sich sagen: Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen. Bislang lassen sich zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO feststellen – in Deutschland beispielsweise konnten bis dato 81 Fälle mit Strafen in Höhe von insgesamt 485.490 Euro verzeichnet werden. Auch europaweit hat die DSGVO ihre Spuren hinterlassen. Viele dieser Verstöße halten sich eher im kleinen Rahmen, doch es gab durchaus auch einige nennenswerte Fehltritte von Unternehmen mit hohen Geldstrafen. Micro Focus hat im Folgenden interessante Fälle zusammengestellt:
50 Millionen Euro – Dem Internetgiganten Google geht es an den Kragen: Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ihre erste DSGVO-Buße gegen Google und damit das bisher größte Bußgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes: 50 Millionen Euro. Die Behörde wirft Google zwei Verstöße gegen die europäische DSGVO vor. Die wesentlichen Datenschutzinformationen seien auf mehrere Dokumente verteilt und könnten so von Laien gar nicht oder nur schwer gefunden werden.
Das verstoße gegen das Prinzip der Transparenz. Des Weiteren sind die Angaben von Google, selbst wenn sie komplett aufgefunden wurden, zu ungenau, um dem Nutzer wirkliche Informationen über die Zwecke der Datenerhebung zu vermitteln. Darüber hinaus seien die Einstellungsfunktionen für personalisierte Werbung illegal. Die Beschwerde wurde von der Organisation Noyb und von der französischen Organisation La Quadrature du Net eingereicht. Neben dem aktuellen Vorgehen gegen Google hat Noyb kürzlich auch gegen große Streaming-Dienste wie Netflix, Apple Music, Amazon Prime und Spotify ähnliche Beschwerden eingereicht. Die Sanktionen könnten dabei theoretisch noch höher ausfallen als 50 Millionen Euro, da bis zu zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafmaß möglich sind.
: Kein guter Handel – Knapp 1 Mio. Zloty Geldbuße für uneinsichtige Datenhändler: Die polnische Datenschutzbehörde UODO verhängte gegen die Aktiengesellschaft Bisnode AB eine Geldbuße von 943.000 Zloty, was umgerechnet rund 220.000 Euro entspricht. Bei dem sanktionierten Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von digitalen Geschäftsinformationen, der personenbezogene Daten erhoben hatte, um sie in seiner eigenen Datenbank zu sammeln und für kommerzielle Zwecke zu verwenden.
Seine Datensätze bezieht das Unternehmen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Strafe erfolgte, weil das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nachgekommen war. Insgesamt sind fast sechs Millionen Datensätze betroffen. Laut Art. 14 DSGVO hätte das Unternehmen die betroffenen Personen über die Verwendung der Daten informieren müssen – und das in allen sechs Millionen Fällen. Wie sich in dem Verfahren herausstellte, haben die Verantwortlichen bewusst gehandelt und wissentlich betroffene Personen nicht über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert. Dieser Umstand sowie die mangelnde Einsicht auf Seiten des Unternehmens hatten unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der verhängten Strafe.
In der Anfangsphase der DSGVO war eine deutliche Schonzeit zu erkennen. Diese ist nun merklich vorbei. Die Abmahnungen nehmen zu und die Datenschutzbehörden verhängen höhere Sanktionen. Nach wie vor besteht das größte Problem der DSGVO darin, dass die Verordnung nicht zwischen dem örtlichen Sportverein und einem Großkonzern unterscheidet. Die Umsetzung ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und oft für kleinere Unternehmen nicht leicht zu bewältigen. Hohe Strafen wirken auf Unternehmen wie Facebook oder Google, die einen hohen Umsatz erzielen, zwar abschreckend, schaden ihnen aber in Anbetracht ihrer Kapitalrücklagen nur marginal. Anders sieht das oft bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Vereinen aus. Insgesamt lässt sich festhalten, dass aufgrund der zunehmenden Sanktionen das Bewusstsein für Datenschutz auf allen Seiten deutlich gesteigert ist. Dennoch besteht gerade auf der Seite der Großkonzerne, die mit Unmengen von persönlichen Daten jonglieren, sicherlich noch Verbesserungsbedarf in Bezug auf den Schutz unserer Daten.
Micro Focus